Die Ausbildung zum Physiotherapeuten wird in dem am 26.05.1994 in Kraft getretenen Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie(MPhG) geregelt. Die zum Gesetz gehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Phys. Th APrV9) regelt den Umfang der einzelnen Unterrichtsfächer sowie die Rahmenbedingungen und den Umfang der praktischen Ausbildung am Patienten. Desweiteren wird in der APrV der Prüfungsablauf vorgeschrieben.
Die Ausbildung umfasst insgesamt 4500 Stunden, die sich in 2900 U-Std. theoretisch-praktischen Unterricht sowie 1600 Stunden praktische Ausbildung am Patienten aufteilen. Die Ausbildung endet mit dem Saatsexamen, in dem die angehenden Physiotherapeuten schriftlich, mündlich und praktisch geprüft werden. Die aufgelisteten Fächer, die Stundenzahl sowie der Prüfungsablauf sind bindend.